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News: Immobilien

Vermieter muss nach Verbrauch abrechnen, wenn überall Zähler sind
Sind alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume mit Wasserzählern ausgestattet, muss der Vermieter nach Meinung des AG Köln die Wasserkosten nach Verbrauch umlegen, auch wenn im Mietvertrag ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist.
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Wölbern Invest startet ersten Fonds mit flexibler Laufzeit
Mit dem Holland 72 des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest geht erstmals ein Fonds mit flexibler Laufzeit in den Vertrieb: Geplant sind rund sechs Jahre. Fondsobjekt ist ein neues Green Building an der Rotterdamer Waterfront.
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BGH: Eigentümerbeschluss über Pflicht zum Winterdienst ist nichtig
Die einzelnen Wohnungseigentümer können nicht durch Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden, im Wechsel den Winterdienst zu leisten. Hierfür bedarf es einer Vereinbarung.
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News: Nachhaltigkeit

„Bildung für nachhaltige Entwicklung braucht mehr Verbindlichkeit“ – Interview mit dem Berliner Erziehungswissenschaftler Gerhard de Haan
Wer Nachhaltigkeit will, muss dieses auch zum Leitbild erklären. Um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nachhaltiges Handeln nahe zu bringen und die Prinzipien nachhaltiger Entwicklung weltweit in den Bildungssystemen zu verankern, haben die Vereinten Nationen schon vor rund zehn Jahren den Zeitraum von 2005 bis 2014 zur Weltdekade für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgerufen. Der Deutsche Bundestag hat sich jetzt für darüber hinaus gehende Folgeaktivitäten ausgesprochen. Was das bedeutet, was die Dekade bislang erreicht hat und was noch nicht, erklärt der an der Freien Universität Berlin lehrende Zukunfts- und Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Gerhard de Haan im Interview.
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Nachhaltigkeitsrat warnt vor politischer Verzettelung bei der Energiewende
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat auf seiner Frühjahrstagung Anfang Mai die vielfältigen Aktivitäten von Kommunen, Bürgern und Unternehmen zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland begrüßt und gleichzeitig der Bundesregierung erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Management des „Megaprojekts Energiewende“ attestiert. Ohne stringenteres politisches Engagement drohe dem vor rund einem Jahr eingeleiteten Umbau des deutschen Energiesystems in Richtung Nachhaltigkeit eine Verzettelung.
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ENNETZ - Prüfsachverständigen-Netzwerk für energetische Gebäudebewertung

Logo des Netzwerkes

Fehlerhafte Energieausweise sind keine Modernisierungsgrundlage

 

Autorin: Dagmar Hotze

 

5. Juli 2010 - Gestiegene Energiepreise bereiten der Industrie zunehmend Probleme. Insbesondere die Strom- und Betriebskosten für Bürogebäude, Produktions- und Logistikhallen reißen erhebliche Löcher in den unternehmerischen Finanzhaushalt. Da niemand die Preisentwicklung vorhersagen kann, ist es ratsam, Risikominimierung zu betreiben. Wo aber liegen die energetischen Optimierungspotenziale eines Industriegebäudes? Zur Klärung dieser Frage ziehen viele Unternehmen einen Energieberater zu Rate. Der verschafft sich zunächst einen Überblick über die Beschaffenheit des Gebäudes, in dem er einen Energieausweis für Nichtwohngebäude nach der gültigen EnEV mit Hilfe der DIN 18599 V erstellt. Mit diesem Ausweis, so nimmt der kostengebeutelte Auftraggeber an, erhält er eine fundierte Grundlage, auf der sich die richtigen Entscheidungen für eine energetische Modernisierung treffen lassen. Doch weit gefehlt. 90 % aller Energieausweise sind fehlerhaft! Wer hier keine unliebsamen Überraschungen erleben möchte, der zieht gleich erfahrene Spezialisten für die energetische Bilanzierung zu Rate.

 

Technische Komplexität überfordert viele Energieberater

 

Im Prüfsachverständigen-Netzwerk „ENNETZ“ haben sich bundesweit hoch qualifizierte Ingenieure aus verschiedenen Regionen Deutschlands innerhalb der anerkannten Sachverständigenorganisation Gesellschaft zum Schutz von Wasser, Boden und Luft (GZS mbH) zusammengeschlossen. Sie prüfen nach bewährten Kriterien die Energieausweise auf Plausibilität und Richtigkeit und setzen einheitliche Standards für Inhalte und Auslegungsfragen zur EnEV und zur DIN V 18599. Ralph Petereit, Technischer Leiter des Prüfsachverständigen-Netzwerks, kennt die Probleme, die durch fehlerhafte Energieausweise verursacht werden, aus der eigenen Praxis. Als beratender Bauingenieur hat er sich mit seinem 1998 gegründeten Büro auf die Planung von energieeffizienten Gebäuden spezialisiert und berät öffentliche und private Auftraggeber in energetischen Sanierungsfragen. „Die Qualität der Daten in einem Energieausweis ist zweifelhaft. Eine der Hauptursachen dafür sehe ich in der mangelnden Kenntnis vieler Energieberater, wie sie die komplexen gebäudetechnischen und bauphysikalischen Vorgänge in der Software für die Berechnung der DIN V 18599 abbilden sollen. Je nach dem Wissensstand des Beraters erhalten Sie also völlig unterschiedliche Ergebnisse, die teilweise gravierend voneinander abweichen,“ klagt er. „Die meisten Energieausweise für Gewerbeimmobilien bilden demnach eigentlich keine Grundlage, um daraus ein energetisches Optimierungskonzept zu entwickeln“. Ja, eigentlich. Doch die tägliche Praxis sieht anders aus. Seit der verpflichtenden Einführung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude im Jahr 2007 wurden Tausende für gewerbliche Immobilien ausgestellt – und viele davon mit fehlerhaften Daten. Mit fatalen Folgen, denn diese Daten bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines energetischen Sanierungskonzepts. Jeder kann sich ausmalen, welchen Wert ein darauf aufbauendes Konzept hat – keinen wirklichen. Doch damit nicht genug. Auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) verwendet für ihre Zertifizierungsverfahren von Bestandsimmobilien den Energieausweis, berechnet auf der Grundlage der DIN V 18599. Aber welche Auswirkungen hat ein mangelhafter Energieausweis auf den Wahrheitsgehalt des DGNB-Zertifikats? Fragen, die nachdenklich stimmen, besonders die Investoren und Betreiber von Gewerbeimmobilien. Sie erwarten Sicherheit von einem Ausweis beziehungsweise einem Zertifikat - die sie doch nicht bekommen?! Was also tun?

 

Dipl.-Ing. Ralph Petereit

Es fehlt der „Sonderfachmann Energie“

 

Bauingenieur Petereit, der vornehmlich in Norddeutschland tätig ist, plädiert für die Einführung eines „Sonderfachmann Energie“, der den Fachleuten für Brandschutz und Schallschutz gleichgestellt ist. „Gefragt ist ein Spezialist, der sich allein mit der komplexen Materie der Energieeinsparung auseinandersetzt. Nur, wer sich ausschließlich mit den gesetzlichen Spielräumen beschäftigt und diese auszulegen weiss, wird ein Gebäude zukunftssicher machen können.“, so seine Überzeugung. Befürchtungen, dass dieser die ohnehin hohen Baunebenkosten weiter in die Höhe treibt, sieht Petereit nicht. „Auf den zweiten Blick erkennt man schnell, dass dieser Sonderfachmann der einzige ist, der seine Mehrkosten durch gute Beratung wieder einspielen kann, denn er sorgt für dauerhaft niedrige Betriebskosten.“ Um diesem fachlichen Anspruch in der Praxis gerecht zu werden, beschäftigen sich die dem „ENNETZ“ angeschlossenen Ingenieurbüros seit vielen Jahren hauptsächlich mit der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Für sie ist die Energieberatung kein „Zusatzerwerb“, wie es oft der Fall ist. „Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes ist eine Aufgabe, die sich im Zuge der Diskussion um Lebenszykluskosten als immer wichtiger darstellt. Die Aussagen der Energieberatung entscheiden über die Kosten des Betriebes und damit über 80 Prozent der Kosten innerhalb des Lebenszyklus eines Gebäudes“, erläutert der Bauingenieur. „Dann können Sie sich vorstellen, welche Mehrkosten eine unsachgemäße energetische Bilanzierung verursachen kann“. Den großen Mangel sieht der Fachmann in den Prüfordnungen der Länder. Der Prüfsachverständige für Baustatik prüft in fast allen Bundesländern auch den „Wärmeschutznachweis“, den es seit 2002 gar nicht mehr gibt. Ein von der Statik unabhängiges Prüfwesen einzuführen, weil der Umfang der energetischen Bilanzierung heute den Umfang der Statik bereits oft übersteigt, ist aber weder von der Bundes-, noch von den Landesingenieurkammern geplant. Wer als Betreiber oder Eigentümer verbindliche Aussagen über den energetischen Zustand seiner Immobilie haben möchte, dem bleibe nur die unabhängige Prüfung.

 

Energetische Vergleichbarkeit von Gebäuden wurde nicht erzielt

 

Geändert hat sich auch der Umfang der Beratungstätigkeit. War es vor 2002 üblich, zum Bauantrag eine Bilanzierung durchzuführen und diese mehr schlecht als recht auf der Baustelle umzusetzen, ist es heute erforderlich, bereits in der Vorplanungsphase über die energetische Qualität zu entscheiden. In der Entwurfsplanungsphase wird dann die Richtung der Anlagentechnik und die Dämmstärke festgelegt. In der anschließenden Ausführungsplanung werden die Berechnungen konkretisiert und die energetische Ausgestaltung optimiert. Der Energieausweis kann demzufolge also erst nach Abschluss der Ausführungsplanung und, falls sich während der Bauphase noch etwas ändert, auch erst nach Fertigstellung des Bauwerks ausgestellt werden. Somit sollte heute zwingend der Energieberater beziehungsweise der „Sonderfachmann Energie“ von der ersten Planungsphase bis zum Abschluss des Bauvorhabens beteiligt sein.

 

Doch die Situation sieht anders aus. Die energetische Vergleichbarkeit von Gebäuden, die der Energieausweis eigentlich herstellen sollte, ist nicht erreicht worden. Im Grunde ist die Intransparenz nur noch größer geworden und damit auch die Unsicherheit bei den Inhabern der Dokumente. Denn die Berechnungsergebnisse sind nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wichtig, sondern insbesondere auch für Darlehen zur energetischen Sanierung, Förderprogramme von Bund und Ländern oder Nachhaltigkeitszertifizierungen. Rechenfehler führen schlimmstenfalls zu Bußgeldern, Schadenersatzansprüchen von Käufern, Mietminderungen, gescheiterten Finanzierungen oder Rückzahlungen von Fördergeldern. Petereit rät daher, die bereits erstellten Energieausweis auf ihre Plausibilität und Richtigkeit überprüfen zu lassen. Erst danach liesse sich ein wirksames Energiekonzept entwickeln und umsetzen, das die Immobilie zukunftssicher macht. Auf die Frage, wie mit bereits sanierten Gewerbeimmobilien zu verfahren sei, gab er den Ratschlag, unbedingt die Energiekosten im Blick zu behalten und diese mit denen vor der Sanierung zu vergleichen. Bei gravierenden Abweichungen sollte dann erneut ein Energieberater hinzugezogen werden - vielleicht existiert bis dahin ja der „Sonderfachmann Energie“. Falls nicht, kann der leidgeprüfte Eigentümer die erfahrenen Ingenieure des „ENNETZ“ zu Rate ziehen. Sie sind flächendeckend über Deutschland verteilt – denn fehlsanierte Gewerbeimmobilien gibt es mittlerweile überall.

 

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