Grüne Mietverträge
Der Werkzeugkasten für den "grünen Mietvertrag"
2. Februar 2012 - Aus der Zusammenarbeit des Buisiness Council of Climate Change mit dem San Fransisco Environment und einer Task Force der Stadtverwaltung von San Fransisco für bestehende Gewerbeimmobilien, ist ein praktisches Toolkit zur Erarbeitung grüner Mietverträge entstanden, das auch hierzulande gute Hilfestellung geben kann.
Die erarbeiteten Unterlagen sollen Eigentümern und Mieter darin unterstützen, nachhaltige Prozesse in ihren Geschäftsablauf und das Immobilienmanagement zu integrieren. Vertraglich vereinbart, arbeiten beide Partner daran, Kosten zu minimieren, indem Wasser und energetische Ressourcen sparsam verwendet werden, ein aktives Müllmanagement betrieben wird sowie ein kontiniuerliches Energiemanagement und -monitoring begleitend zu den Nachhaltigkeitmaßnahmen erfolgt.
Hier geht's zum Green Lease Toolkit mit Checklisten.
"Grüne" Mietverträge als Teil des Immobilienmanagements
22. August 2011 - Zertifzierte Gebäude sind zum festen Bestandteil des Immobilienmarktes geworden. Das Wissen um ihre technische Erstellung wird durch den Prozess der Zertifizierung genauestens beschrieben und dokumentiert. Der nächste Schritt ist nun, die erreichten Qualitäten in das Immobilien- und Mieter-Management einfließen zu lassen. "Grüne" Mietverträge sind ein weiterer Schritt auf dem Weg zu nachhaltigen Abläufen innerhalb der Branche.
Dazu gilt es Fragen, wie die folgenden zu beantworten: Wie lassen sich die "grünen" Vorzüge von Green Buildings mietvertraglich abbilden? Welche Bedeutung haben Gebäudezertifikate dabei? Was wird sich für die Arbeit von Property Managern durch nachhaltige Gebäude und "grüne" Mieter ändern? Rick Mallory, Partner der US-Anwaltskanzlei Allen Matkins Leck Gamble Malloy & Natsis LLP, erläutert die Auswirkungen von Green Buildings auf die Managementprozesse.
Nachhaltige Immobilienbewirtschaftung als gemeinsame Aufgabe von Mieter und Vermieter
Autorin: Dagmar Hotze
6. Januar 2011 - Seit mehr als zwei Jahren gelten mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verschärfte Anforderungen an energiesparendes Bauen und Modernisieren. Eigentümer neuer Gebäude sind nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet, ihren Wärmeenergiebedarf aus regenerativen Energien zu decken. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang auch Mietrechts-Anpassungen, um das sogenannte Investor-Nutzer-Dilemma zu entschärfen. So hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, umweltfreundliche Sanierungen zu erleichtern und Mieter bei Modernisierungen stärker in die Pflicht zu nehmen.
Hinzukommt, dass Investoren von zertifizierten Green Buildings nach Möglichkeiten suchen, wie sich Mieter - die Nutznießer der "grünen" Bauqualitäten - in den Kostenrahmen einer nachhaltig erstellten und bewirtschafteten Immobilien einbeziehen lassen. Denn einerseits möchte man den Mieter an den bei der Erstellung entstandenen (Mehr-)Kosten beteiligen, andererseits soll er von den zukünftig moderaten Energie- und Betriebskosten profitieren - vorausgesetzt, sein Nutzerverhalten ist dementsprechend. "Grüne Mietverträge" können hier für Klarheit sorgen.
Allerdings befindet sich die juristische Betrachtung "grüner Immobilien" - im Gegensatz zur Erarbeitung technischer und immobilienökonomischer Fragen - hierzulande noch in den Anfängen. Informationen und Materialien zum Einlesen über die rechtliche Gestaltung "grüner Mietverträge" sind daher rar. Ebenso mangelt es an praktischen Beispielen. Nach eigenen Angaben will die Deutsche Bank bis 2012 ihre sämtlichen Geschäftsprozesse CO²-neutral gestalten, wovon auch die (miet-)vertraglichen Regelungen betroffen sein werden. Ein Schritt, der verdeutlicht, dass es um mehr geht, als "nur" darum, nachhaltige Immobilien zu finanzieren, zu erstellen, zu vermieten oder anzumieten. Zukünftig wird Nachhaltigkeit bzw. nachhaltiges Wirtschaften zur Unternehmensstrategie gehören (müssen). Vielleicht wird der unternehmerische Erfolg davon abhängen, ob und in wie weit Umwelt - und Nachhaltigkeitsstandards in Unternehmensprozesse implementiert, "gelebt" und transparent kommuniziert werden. "Grüne Mietverträge" sind demnach nicht ausschließlich unter juristischen Gesichtspunkten zu sehen. Sie können der Schlüssel für eine werthaltige und sinnstiftenden Ökonomie sein, die auf vereinbarten Gemeinsamkeiten beruht.
Die nachstehenden Informationen, die wir hier zusammengetragen haben, können zum Einlesen und als erste Orientierung dienen. Sie haben keinerlei Anspruch auf Vollständig- oder gar Richtigkeit. Wenn Sie weitere Tipps und Anmerkungen haben, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf unter info@greenimmo.de.
Was Sie schon immer über "grüne Mietverträge" wissen wollten, ...
Ein Aufsatz über die praktischen Anwendungsmöglichkeiten "grüne Mietverträge" von Dr. Sven Wortberg, erschienen im Deutschen Anwaltsspiegel.
Anwaltspiegel_Aug2010_grueneMietverträge
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Das Royal Institute Of Chartered Surveyors (RICS) hat 2008 ein umfassendes Dokument über "grüne Mietverträge" in der angelsächsischen Immobilienwirtschaft herausgegeben.
RICS COBRA 2008.pdf
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Im Anschluss an die Verleihung des Prime Property Awards während der EXPO REAL 2010 stand uns Paul Edwards, Head of Sustainability des renommierten englischen Projektentwicklers Hammerson, für ein Podcast-Interview zur Verfügung. Mit ihm haben wir über Nachhaltigkeit, "grüne Shopping Center" und "grüne Mietverträge" gesprochen.
Die international tätige Anwaltssozietät Hammonds LLP hat einen übersichtlichen "Guide to Green Leases" mit einer Checkliste herausgegeben (in englischer Sprache).
Hilfreich kann auch das englischsprachige Portal "green leases Building Mangament" sein, eine Kooperation verschiedener englischer Universitäten, Institute und Unternehmen.
Die amerikanische Initiative "Better Bricks" betrachtet "grüne Mietverträge" als Teil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie für Mieter und Vermieter und hat dazu "10 Goals For Green Leasing" veröffentlicht.








