Energetische Gebäudebilanzierung
Lücken und Tücken der energetischen Gebäudebilanzierung
Mangelhafte Software-Programme rechnen DIN V 18599
Autorin: Dagmar Hotze
27. Oktober 2010 - Am 18.10.2010 veröffentlichte die KfW ein Rundschreiben, in dem sie für die wohnungswirtschaften Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 153 und 151) die Anwendung der DIN V 18599 zur Berechnung des energetischen Niveaus mit sofortiger Wirkung aussetzt und auf die vormals gültigen Normen DIN 4108-6 und DIN 4701-10 verweist. Der Grund hierfür sind Prüfungen, die im Rahmen von Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus vorgenommen wurden und bei denen sich herausstellte, „dass die Berechnungsergebnisse in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich stark voneinander abweichen. Die Nachvollziehbarkeit der Fördermittelvergabe ist für uns und letztlich auch für den Bauherren von elementarem Interesse. Daher kann die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden“.
Konsequenzen nicht absehbar
Da die energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden ebenfalls auf der Grundlage der DIN V 18599 stattfindet, zu deren Berechnung die gleichen am Markt befindlichen Software-Lösungen verwendet werden, stellen sich mit dem jetzt bekannt gewordenen Ergebnis grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Plausibiliät und des Wahrheitsgehalts von erstellten Energiebilanzen bzw. Energieausweisen. Zusätzliche Brisanz erhält die Meldung der KfW dadurch, dass diese errechneten Bilanzen beim Zertifizierungsverfahren der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) verwendet werden. Ist das Dokument fehlerhaft, besteht die Gefahr, dass alle weiteren Berechnungen ebenfalls Fehler aufweisen. Und was dann? Ist die Immobilie dann nur „grün“ gerechnet, funktioniert aber im späteren Betrieb nicht „grün“?
Dipl.-Ing Ralph Petereit
Fehlerhaftigkeit der Software ist bekannt
Einer, den die Nachricht von der fehlerbehafteten Software nicht verwundert, ist der Prüfingenieur Ralph Petereit. Er hat in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Fehleranfälligkeit der Berechnungssoftware hingewiesen. Im vergangenen Jahr war sein Büro im Zuge des Investitionspakts II damit beauftragt, Energieausweise für kommunale Gebäude auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Die Auswertungen zeigten gravierende Abweichungen von teilweise 70 Prozent. Je nach verwendeter Software, kam ein anderes Ergebnis heraus. Mit präziser Ingenieursleistung hat das nichts zu tun.
Um qualitativ hochwertige Leistung trotz mangelhafter Software liefern zu können, hat Petereit sich mit anderen Ingenieuren zum Netzwerk „ENNETZ“ zusammengeschlossen. Die Haupttätigkeit der darin vernetzten unabhängigen Ingenieurbüros besteht in der energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Viele beschäftigen sich seit Jahren mit der komplexen Thematik. Um sicher zu gehen, dass ihre Berechnungen richtig sind, haben es sich die Büros zur Regel gemacht, sich gegenseitig zu überprüfen. Petereit weiss aus dem Umgang mit den Softwareprogrammen folgendes zu berichten: „Wenn Sie durch die Inaugenscheinnahme eines Gebäudes bereits zu dem Schluss kommen, dass einige errechnete Werte nicht stimmen können, welche Qualität hat dann das Produkt insgesamt?“
Juristische Klärung über Energiebilanzen
Viele Fragen ergeben sich aus den fehlerhaften Programmen zur Berechnung der DIN V 18599. Die KfW gibt an, momentan gemeinsam mit den Herstellern, dem Frauenhofer Institut und weiteren Beteiligten nach einer Lösung zu suchen. Generell gebe es aber keinen Zweifel an der Normierung. Schön und gut. Trotzdem ist es merkwürdig, warum erst jetzt gehandelt wird, wo seit langem die Probleme mit der berechnenden Software bekannt sind. Weiter ist es fraglich, warum die Bilanzen nur für die oben erwähnten Förderprogramme für Wohngebäude zurückgewiesen werden. Will man eine Kettenreaktion vermeiden, die bis in die gewerbliche Immobilienwirtschaft reichen könnte?
Momentan ist die Immobilienbranche mehr damit beschäftigt, ihre Objekte und Portfolios auf einen zukunftsfähigen – und marktgängigen – Stand zu bringen. Da kommt die Frage nach der Plausibilität von den ohnehin als “Ingenieurthema” wahrgenommenen energetischen Gebäudebilanzen ungünstig. Doch dies könnte sich bald als fahrlässig erweisen. Spätestens dann, wenn juristisch geklärt werden muss, warum ein Gebäude nicht die “grünen” Werte erreicht, die zuvor angegeben wurden. Die gute Arbeit vieler Beteiligter, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft und im Bauprozess einsetzen, könnte dadurch Schaden nehmen. Nach jahrelangem Ringen um verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und energetische Standards wäre das ein erheblicher Rückschlag. Und das zu einem Zeitpunkt, wo der Markt nach mehr Transparenz und Verlässlichkeit verlangt. Die Einführung von Gebäudezertifikaten – die auf der plausiblen Berechnung der DIN V 18599 beruhen! - ist Ausdruck dieser Erwartung. Deshalb sind Immobilienexperten gut beraten, wenn sie dem “technischen Thema” in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen. Darauf zu warten, dass die KfW tätig wird bezüglich der Plausibilität von energetischen Bilanzen, ist ökonomisch wie ökologisch kaum geeignet.










